Ein Schwerpunkt der Arbeit der IG Nidda ist die Zusammenarbeit mit Naturschutzbehörden. In den vergangenen Jahren verlagerte sich Arbeit der Naturschutzbehörden immer stärker an die Ufer der Gewässer. Die Natur unter der Wasseroberfläche hat dabei oft wenig der behördlichen Aufmerksamkeit erhalten. Auf den ersten Blick könnte hier ein Zielkonflikt für die Angler entstehen.
Einerseits erklären wir zu Recht, dass der Natur- und Gewässerschutz schon seit Jahrzehnten von Anglern gefordert und mit eigenen Maßnahmen umgesetzt wurde. Andererseits ist es Kern der Angelei, am Wasser zu angeln, den Fischbestand zu hegen und Fische zu fangen. Deshalb werden Angler nicht selten als „Naturnutzer“ diskreditiert, die durch ihre bloße Existenz am Wasser einem Naturschutzgedanken, nach dem Naturschutz das Überlassen eines Bereichs sich selbst sei, entgegenstehen. Diese Ansicht ist fachlich nicht zu belegen und geht zu weit.
Der Mensch gestaltet seine Umwelt. Dass er dabei in der Vergangenheit aus Unkenntnis oder um des Profits willen Tiere und Pflanzen ausgerottet oder in die Gefahr des Aussterbens gebracht hat, rechtfertigt nicht, heute im menschlich besiedelten Raum künstliche „Biotope“ zu erschaffen, aus denen der Mensch ausgesperrt wird.
Jungangler, die erleben, wie Wasser fließt, welche Gestaltungskraft ein fließender Fluss hat und welche eng verknüpften Ökosysteme die Natur selbst schafft, werden diesen Wert erkennen und schützen. Ohne Verbote, allein aus dem eigenen Verstand heraus.
Und ohne die Gelegenheit des Erlebnisses in der Natur reduziert sich das Angeln auf den Fischfang. Das Ende sind Angelteichanlagen, in die morgens Fische hineingeworfen und im Laufe des Tages wieder herausgefangen werden. Das ist nicht, wofür die IG Nidda steht. Und Angeln und Naturschutz sind also kein Zielkonflikt sondern ergänzen einander.
Naturschutzbehörden
Die Kontakte zu den Naturschutzbehörden werden stetig ausgebaut. Insbesondere § 3 des Bundesnaturschutzgesetzes gibt den Angelvereinen die Möglichkeit der Mitgestaltung durch den sogenannten Vertragsnaturschutz. Dabei werden Naturschutzverträge für sinnvolle und die Angelei nicht völlig ausschließende Maßnahmen zwischen den Naturschutzbehörden, den Verpächtern der Gewässer und den Angelvereinen ausgehandelt und beschlossen. Der Vorteil ist, dass zusätzliche behördliche Verbote damit ausgeschlossen werden können. Die Angler haben Mitspracherecht und sind nicht einfach Adressat behördlicher Verbote.
Vertrag statt Verbot in der Praxis
Diese Methodik hat an der Nidda dazu geführt, dass die Angelvereine im Wetteraukreis keine Betretungsverbote von Anfang März bis Ende September mehr hinnehmen mussten, wie dies in den Jahren 2012 und 2013 an drei Gewässerstrecken der Nidda der Fall war. Durch die Bereitschaft der direkt betroffenen Vereine Verträge auszuhandeln und durch die Vermittlungsarbeit der IG Nidda zur Oberen Naturschutzbehörde ist es gelungen, die Angler als Vertragspartner zu etablieren.
In den Verhandlungen mit den Behörden wurde deutlich, dass eine klare Positionierung der Angler, die von Fach- und Sachverstand getragen ist und sinnvolle Schutzmaßnahmen für gefährdete Tiere und Pflanzen an um im Wasser akzeptiert, zu deutlich weniger Einschränkungen der Angelei führt, als dies pauschale Verbote können.
Die Angelvereine werden mit ihrer Fachkunde und mit der Fähigkeit anerkannt, vertragliche Regeln an die Vereinsmitglieder und an Gastangler umzusetzen. Das unterscheidet organisierte Angler von anderen Gruppen, etwa von den Kanufahrern.
Förderung von Naturschutzprojekten
Ein wichtiger Teil der Zusammenarbeit mit den Naturschutzbehörden ist die Unterstützung der Behörden für Naturschutzprojekte der Angelvereine und der IG Nidda. So hat der ASV Nidda finanzielle Förderung der Unteren Naturschutzbehörde des Wetteraukreis für die Maßnahmen zur Wiederansiedlung der Äsche in der Nidda erhalten.
Das Meerforellenprojekt der IG Nidda wurde sogar mit insgesamt 20.000 EUR durch die Untere Naturschutzbehörde des Wetteraukreises gefördert. Dieses Geld wurde für den Kauf der Besatzfische genutzt. Im gleichen Projekt zahlte die Obere Naturschutzbehörde beim Regierungspräsidium Darmstadt ebenfalls direkt ca. 20.000 EUR für die wissenschaftliche Begleitung, das Monitoring, des Projekts.
Die genannten Beträge machen deutlich, dass die Angler allein nicht in der Lage sind, derartige Projekte zu finanzieren. Eine von Fachlichkeit und Sachlichkeit getragene Zusammenarbeit mit den Naturschutzbehörden erleichtert auch unter diesem Aspekt, die Ziele der Angler zu erreichen.