Derzeit erlauben 16 der 21 Mitgliedsvereine der IG eine Befischung ihrer Nidda-, Nidder-
und Erlenbachstrecke auf Gegenseitigkeit - die "Gemeinsame Befischung". Alle aktiven Angler
dieser 16 Mitgliedsvereine, welche Fangstrecken für die "Gemeinsame Befischung zur Verfügung
stellen, haben also die Möglichkeit nicht nur an vielen Stellen der Nidda, sondern auch an
Strecken der Nidder und im Erlenbach zu fischen.
Die Fangkarten und Erlaubnisscheine können auf dieser Seite heruntergeladen werden. Nach
der Unterschrift des Vorsitzenden und dem Vereinssiegel (vom eigenen Verein !) sind die
Erlaubnisscheine gültig und können sofort und ohne weitere Kosten genutzt werden.
Sie sind mitzuführen und auf Anforderung am Gewässer, zusammen mit dem aktuellen Alarmplan,
dem gültigen Jahresfischereischein und dem Mitgliedsausweis (vom eigenen Verein !)
vorzuweisen.
Die IG Nidda selbst verfügt über kein Fischereirecht und verkauft deshalb auch
keine Gastangelkarten.
Bitte beachten:
Alle Fließgewässer des Frankfurter Fischereivereins sind vom 01.02. bis 31.03 eines jeden
Jahres für das Fischen mit Kunstködern und Köderfischen gesperrt:
Als Kunstköder gelten alle Köder aus künstlichen Materialien also z. B. Spinner,
Spinnerbaits, Chatterbaits, Wobbler, Stickbaits, Crankbaits, Popper, Swimbaits, Jerkbaits,
Pilker, Blinker, Spoons, Zocker, Gummiköder, Shads, Twister, Würmer, Skirtd Jigs, Creatures,
Frogs und künstliche Fliegen, wie Streamer, Tuben, Popper, Meerforellenfliegen, die größer
als 5 cm sind. Nicht verboten sind ausdrücklich künstliche Fliegen und Streamer kleiner als
5 cm.
Für die einzelnen Fischereistrecken gelten die jeweiligen Gewässerordnungen der
entsprechenden Angelvereine. Folgende Vereine haben Einschränkungen gemeldet:
Pachtgemeinschaft Wöllstadt/Ilbenstadt: (auch 3/4, Fischereierlaubnis Nidda, Seite 2)
Frankfurter Fischereiverein: (auch 10, Fischereierlaubnis Nidda, Seite 2)
weitere Einschränkungen: für Nidda, Nidder und Erlenbach.
Information, Fischereierlaubnis und Fangkarten: